Ihre Limited mit Niederlassung wird steuerlich wie ein örtliches Unternehmen behandelt. Ihr örtlicher Steuerberater wird sich um die Belange Ihrer Gesellschaft mit Niederlassung kümmern. Wir haben damit im Grunde nichts zu tun.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur laufenden Verwaltung und steuerlichen Betreuung in Irland