Die im UK versteuerten Gewinne können Sie ohne weitere Besteuerung an die ausländischen Gesellschafter ausschütten.
Im UK lebende natürliche Personen müssen Dividenden-Steuer auf erhaltene Gewinne bezahlen.
Alternativ können Sie die Gewinne in der Gesellschaft thesaurieren.
Mehr Informationen zur UK Limited Company mit rein englischer Betriebsstätte